Spielordnung des TC Ihrlerstein 1989 e.V.


(1) Spielberechtigt sind nur aktive Vereinsmitglieder und Spieler mit Gästekarten.

(2) Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.

(3) Am Tennisheim befindet sich eine Platzbelegungstafel. Jeder Spieler hat bei Spielbeginn seine Mitgliedskarte einzustecken und die Uhr auf die Spielanfangszeit einzustellen. Sind alle Plätze belegt, kann durch Einstecken der Karte in das Fach Anmeldung eine Reservierung erfolgen. Die Spieler auf dem angemeldeten Platz sind zu informieren, damit sie nach Ablauf der Spielzeit den Platz freimachen.

(4) Die Spielzeit beträgt für Einzel 60 Minuten und für Doppel 90 Minuten. Liegt nach Ablauf der Spielzeit keine Anmeldung vor, kann der Platz solange weiterbelegt werden, bis ein Spielrecht geltend gemacht wird.

(5) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre haben von Montag bis Freitag ab 17 Uhr kein Spielrecht. Sind Plätze frei und liegen keine Anmeldungen durch Erwachsene vor, kann gespielt werden. Melden Erwachsene ein Spielrecht an, müssen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre den Platz freimachen.

(6) Bei trockener Witterung ist der Platz vor und nach der Spielzeit zu bewässern. Die Zeitschalter der automatischen Bewässerungsanlage sind am jeweiligen Zaun angebracht. Nach Beendigung der Spielzeit ist der Platz ganz abzuziehen. Die Linien sind zu kehren.

(7) Für Pflege- und Instandhaltungsarbeiten, Verbandsspiele, Freundschaftsspiele, Clubturniere, Training und sonstige Veranstaltungen können Plätze vom Sportwart oder von Mitgliedern des Vereinsausschusses für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt werden. Gleiches gilt bei witterungsbedingter Unbespielbarkeit.

(8) Gastspieler können, nach Bezahlung einer Benutzungsgebühr, spielen. Die Gastspielergebühr beträgt für 60 Minuten Spielzeit für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 2,50 € und für Erwachsene 5 € pro Spieler. Bei Spielbeginn sind auf jeder Gastkarte Datum und Uhrzeit einzutragen. Die Karten sind in die Spielbelegungstafel am Tennisheim einzustecken.

(9) Haftungsausschluss

Der Verein haftet weder für Personen- noch Sachschäden und für Diebstähle. Benutzer der Vereinsanlage, sowie der Dusch- und Umkleideräume haben für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung in vollem Umfang aufzukommen.

Ihrlerstein, den 8. November 2013

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